Kanzlei Kaiser

Viele Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren sind falsch, da Messungen von sog. Radarfallen fehlerhaft ausgewertet, die bedienenden Beamten (Polizei/Ordnungsamt) mangelhaft eingewiesen werden oder die Messgeräte nicht richtig funktionieren.

Sachverständige haben festgestellt, dass im gesamten Bundesgebiet rund 20 % der Bußgeldbescheide als nicht korrekt anzusehen sind und bei ca. 80 % der Bußgeldverfahren das vorhandene Beweismaterial mangelhaft ausgewertet wurde.
Bußgeldbescheide sind jedoch oft existenzgefährdend, insbesondere, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird und man den Führerschein abgeben muss.

Die Betroffenen haben jedoch nur wenige Chancen, sich allein und erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren.
Ohne Inanspruchnahme eines Verteidigers haben die Betroffenen keine Möglichkeit Einsicht in die Verfahrensakte zu erhalten.

Dies ist aber unbedingt notwendig, denn schon aus der Akte können sich Fehler, wie etwa mangelhafte Messung und Bedienung, ergeben.

Sicher sind nicht alle Bußgeldbescheide falsch und nicht in jedem Fall verhilft ein Einspruch zu einer Aufhebung des Bescheides aber eine Überprüfung lohnt sich stets, insbesondere wenn ein Fahrverbot im Raum steht.

Die Kanzlei Kaiser berät Sie hierbei, sowie auch bei anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (zu geringer Abstand, Rotlicht- oder Parkverstoß, Fahrten unter Alkohol oder Drogen, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.) gerne. In vielen Fällen kann zumindest ein Fahrverbot verringert oder sogar verhindert werden. Vor allem, wenn dadurch die Existenz gefährdet wird. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir zügig Ihre Verfahrensakte erhalten und notwendige Maßnahmen in die Wege leiten können.

 

Kanzlei Kaiser / Saint-Priest-Str. 21 /  63165 Mühlheim am Main / Telefon: 06108 90 80 82

Rechtsanwalt Marcel Kaiser
Telefon: 06108 90 80 82 E-Mail:ra@kanzleimarcelkaiser.de